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1. Was passiert, wenn nicht alle Beteiligten zur Beurkundung eines Vertrags anwesend sein können?

Wenn die verhinderte Person eine notarielle Vollmacht (z.B. eine Generalvollmacht) erteilt hat, kann der nicht Anwesende durch den Bevollmächtigten bei der Vertragsbeurkundung vertreten werden. Hierzu muss eine Ausfertigung der Vollmacht oder die Urschrift der Vollmacht im Beurkundungstermin dem Notar vorgelegt werden.

Wenn die verhinderte Person keine notarielle Vollmacht erstellt hat, kann eine Vertrauensperson den nicht Anwesenden bei der Beurkundung vertreten. Erforderlich ist dann aber eine nachträglich Erklärung, die der notariellen Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Hierzu erhält die verhinderte Person nach der erfolgten Vertragsbeurkundung alle notwendigen Unterlagen mit der Post und muss sich dann an einen Notar freier Wahl wenden.

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