2. Was ist eine Erwerbsvormerkung (oder auch Eigentums- oder Auflassungsvormerkung)?
Die Erwerbsvormerkung wird für den Käufer im Grundbuch eingetragen und ist eine Art „Grundbuchsperre“. Der Käufer wird vor allen nach Eintragung der Vormerkung noch eingetragenen Grundbuchbelastungen geschützt. Ferner schützt sich der Käufer vor einer Insolvenz des Verkäufers. Die Vormerkung ist also mit einer Versicherung zu vergleichen. Die Kosten der Vormerkung beim Grundbuchamt sind von der Höhe des Kaufpreises abhängig. Bei einem Kaufpreis von 300.000,00 EUR kostet die Vormerkung beispielsweise 342,50 EUR. Die Vormerkung ist der sicherste Weg für den Käufer und wird daher vom Notar üblicherweise vorgeschlagen.