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8. Was ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (kurz UB) wird vom Finanzamt direkt an den Notar erteilt, sobald die Grunderwerbsteuer bezahlt worden ist. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie belegen ist. Der Grunderwerbsteuerbescheid wird dem Käufer (bei mehreren Käufer jedem Käufer einzeln) automatisch ca. zehn Wochen nach der Vertragsbeurkundung zugestellt. 

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