
5. Was ist bei der Übergabe zu beachten?
Bei der Übergabe begehen die Vertragsparteien nochmals gemeinsam die Immobilie. Hierbei werden alle Schlüssel übergeben und die Zählerstände von Wasser, Heizung, Gas, Heizöl etc. abgelesen. Sollte bei einer Eigentumswohnung eine selbstständige Ablesung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung. Die Übergabe stellt den „wirtschaftlichen Eigentumswechsel“ dar; ab diesem Tag gehen alle Nutzungen und Lasten auf den Käufer über.
Die Grundsteuer für das laufende Kalenderjahr sowie die Beiträge zur Gebäudebrandversicherung sind anteilig am Tag der Übergabe zwischen den Vertragsparteien abzurechnen. Alle Steuern und Beiträge sind im laufenden Kalenderjahr noch vom Verkäufer zu bezahlen, allerdings bekommt dieser die im Verhältnis zum Übergabestichtag zu viel bezahlten Kosten vom Käufer privat erstattet. Der Grundsteuerbescheid wird automatisch zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres von der Gemeindeverwaltung umgestellt auf den Käufer.