6. Wann kann ich die Gebäudebrandversicherung kündigen?
Der Käufer tritt automatisch in die bestehende Gebäudebrandversicherung des Verkäufers ein. Es besteht aber ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG) von einem Monat ab Eigentumsänderung, siehe FAQ Nr. 9