9. Wann werde ich Eigentümer im Grundbuch?
Das Eigentum wechselt mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Zum Vollzug dieser Eigentumsänderung beim Grundbuchamt ist neben der Kaufpreiszahlung v.a. die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Aus diesem Grund kann der Notar den Antrag auf Eigentumsänderung oftmals erst deutlich nach der erfolgten Kaufpreiszahlung stellen. Vom Vollzug im Grundbuch erhalten Sie vom Grundbuchamt nach Erledigung automatisch eine Eintragungsnachricht. Das dort gedruckte Datum der Eintragung ist der Tag der Eigentumsänderung.